Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 2279
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 2279
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 2279:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.12.2013
- I ZR 192/12 -
Harribo darf weiter im Fernsehen mit "GLÜCKS-WOCHEN" werben
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Firma Harribo weiterhin mit den "GLÜCKS-WOCHEN" im Fernsehen werben darf. Die Fernsehwerbung für ein Gewinnspiel, an dem nur Käufer teilnehmen konnten, die das beworbene Produkt zuvor erworben hatten, verstößt nicht gegen die speziell dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dienenden Vorschriften des Wettbewerbsrechts und enthält auch keine unmittelbare Kaufaufforderung an Kinder. Darüber hinaus ist die Werbung nach Auffassung des Bundesgerichtshofs auch nicht geeignet, die geschäftliche Unerfahrenheit Minderjähriger in unlauterer Weise auszunutzen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2014, 2279 wird teils auch als „NJW 14, 2279“, „NJW 2014, S. 2279“ oder „NJW 14, S. 2279“ zitiert.