Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ-RR 2009, 138
Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2009, Seite: 138
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2009, 138:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom01.09.2008
- 2 BvR 2238/07 -
Verfassungsbeschwerde: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte unter Einsatz eines Pkw als "Waffe"
Nach § 113 Strafgesetzbuch wird der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB enthält eine Strafandrohung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren u.a. für den Fall, dass die Widerstandshandlung gegen Vollstreckungsbeamte mit einer Waffe ausgeübt wird. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ-RR 2009, 138 wird teils auch als „NStZ-RR 09, 138“, „NStZ-RR 2009, S. 138“ oder „NStZ-RR 09, S. 138“ zitiert.