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Dienstag, 3. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NStZ-RR 2018, 319

Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2018, Seite: 319

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2018, 319:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom01.08.2018
- 1 BGs 324/18 -

BGH: Sicherstellung und Beschlagnahme von DNA-fähigem Material bei Personen mit Zeugnis­verweigerungs­recht zulässig

Bei einer Person mit Zeugnis­verweigerungs­recht nach § 52 StPO kann DNA-fähiges Material sichergestellt und beschlagnahmt werden. Der Schutz vor der aktiven Teilnahme an der Strafverfolgung besteht nicht, da die Sicherstellung und Beschlagnahme kein aktives Tun des Betroffenen erfordern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NStZ-RR 2018, 319 wird teils auch als „NStZ-RR 18, 319“, „NStZ-RR 2018, S. 319“ oder „NStZ-RR 18, S. 319“ zitiert.