Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ-RR 2018, 319
Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2018, Seite: 319
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2018, 319:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom01.08.2018
- 1 BGs 324/18 -
BGH: Sicherstellung und Beschlagnahme von DNA-fähigem Material bei Personen mit Zeugnisverweigerungsrecht zulässig
Bei einer Person mit Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO kann DNA-fähiges Material sichergestellt und beschlagnahmt werden. Der Schutz vor der aktiven Teilnahme an der Strafverfolgung besteht nicht, da die Sicherstellung und Beschlagnahme kein aktives Tun des Betroffenen erfordern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ-RR 2018, 319 wird teils auch als „NStZ-RR 18, 319“, „NStZ-RR 2018, S. 319“ oder „NStZ-RR 18, S. 319“ zitiert.