Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2009, 353
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2009, Seite: 353
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2009, 353:
Bundesgerichtshof, Urteil vom18.02.2009
- VIII ZR 210/08 -
BGH: Schönheitsreparaturklausel mit Verpflichtung des Mieters zur Vornahme des Außenanstrichs von Türen und Fenstern sowie des Anstrichs einer Loggia ist unwirksam
Verpflichtet eine Klausel in einem Formularmietvertrag den Mieter dazu auch den Außenanstrich von Türen und Fenstern vorzunehmen, ist die Klausel insgesamt unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Klausel stelle "eine unangemessene Benachteiligung des Mieters" dar, "weil diese Arbeiten nicht unter den Begriff der Schönheitsreparaturen" fielen, entschieden die Richter. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2009, 353 wird teils auch als „NZM 09, 353“, „NZM 2009, S. 353“ oder „NZM 09, S. 353“ zitiert.