Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2014, 50
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2014, Seite: 50
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2014, 50:
Bundesgerichtshof, Urteil vom14.05.2013
- VI ZR 255/11 -
Missglückte Räumung: Haftung aufgrund unterlassener Hilfeleistung
Wer es unterlässt in einem Unglücksfall Hilfe zu leisten, mach sich nicht nur strafbar, sondern auch haftbar. Denn der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323 c StGB) stellt ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2014, 50 wird teils auch als „NZM 14, 50“, „NZM 2014, S. 50“ oder „NZM 14, S. 50“ zitiert.