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Dienstag, 3. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZM 2018, 725

Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2018, Seite: 725

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2018, 725:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom11.12.2017
- 9 W 63/16 -

Gescheiterter Grundstückskauf: Beauftragung eines Notars kann bereits durch Übermittlung von Änderungswünschen erfolgen

Die Kosten eines Notars für die Anfertigung eines Kauf­vertrags­entwurfs muss nach einem gescheiterten Grundstückskauf derjenige tragen, der den Notar beauftragt hat (§ 29 Nr. 1 des Gerichts- und Notarkostengesetzes - GNotKG). Eine Beauftragung kann dabei auch darin liegen, dass dem Notar Änderungswünsche übermittelt werden. Dabei ist unerheblich, ob der Notar bereits durch den Makler beauftragt wurde. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NZM 2018, 725 wird teils auch als „NZM 18, 725“, „NZM 2018, S. 725“ oder „NZM 18, S. 725“ zitiert.