Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2013, 400
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2013, Seite: 400
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2013, 400:
Landgericht Erfurt, Urteil vom29.11.2012
- 1 S 101/12 -
Versicherung haftet nicht für beschädigten Laptop aufgrund eines Verkehrsunfalls
Wird der Laptop des Beifahrers bei einem Verkehrsunfall beschädigt, so haftet dafür nicht die Versicherung. Denn vom Versicherungsschutz sind nur mitgeführte Gegenstände umfasst. Dies sind solche Gegenstände die regelmäßig am Körper getragen werden. Dies hat das Landgericht Erfurt entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NZV 2013, 400 wird teils auch als „NZV 13, 400“, „NZV 2013, S. 400“ oder „NZV 13, S. 400“ zitiert.