Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2016, 35
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2016, Seite: 35
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2016, 35:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom06.02.2014
- 6 U 101/13 -
Schaden eines ungeklärten Kettenauffahrunfalls ist hälftig zu teilen
Der durch das Auffahren des hinteren Fahrzeugs beim Vordermann verursachte Schaden kann bei einem Kettenauffahrunfall hälftig zu teilen sein, wenn der Ablauf der Zusammenstöße der beteiligten Fahrzeuge nicht mehr aufzuklären ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm unter teilweiser Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Münster. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2016, 35 wird teils auch als „NZV 16, 35“, „NZV 2016, S. 35“ oder „NZV 16, S. 35“ zitiert.