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Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 12.08.2014
- 5 U 62/13 -
Tod des Ehemanns bzw. Vaters aufgrund Kollision zweier Flugzeuge kann unter dem Gesichtspunkt des Schockschadens Schmerzensgeld rechtfertigen
Voraussetzung ist Vorliegen einer deutlich über das übliche hinausgehende Gesundheitsbeeinträchtigung der Angehörigen
Kommt der Ehemann und Vater bei einem Flugzeugunfall ums Leben, so kann unter dem Gesichtspunkt des Schockschadens ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Dies setzt aber voraus, dass die Angehörigen eine deutlich über das übliche hinausgehende Gesundheitsbeeinträchtigung erlitten haben. Zudem ist das Schmerzensgeld gemäß § 37 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz beschränkt. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2006 kam bei einem
Möglicher Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund eines Schockschadens bestand
Das Oberlandesgericht Bamberg entschied zu Gunsten der Klägerinnen. Ihnen könne nach § 33 Abs. 1 und § 36 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ein Anspruch auf
Beschränkung des Schmerzensgelds durch § 37 Abs. 2 LuftVG
Das Oberlandesgericht verwies weiterhin darauf, dass das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2015
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 20.02.2013
[Aktenzeichen: 3 O 220/09]
- BGH: Miterleben des Unfalltods der Ehefrau kann Schmerzensgeldanspruch begründen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.01.2015
[Aktenzeichen: VI ZR 548/12]) - Schockschaden: Schmerzensgeld von 100.000 Euro wegen Miterlebens des Unfalltods des Ehemanns
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.09.2017
[Aktenzeichen: 6 U 216/16])
Jahrgang: 2015, Seite: 404 NJW-RR 2015, 404 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2015, Seite: 349 NZV 2015, 349
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Dokument-Nr. 20943
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