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Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 14.05.2018
- 11 U 31/18 -
Kein Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehensvertrag: Darlehensnehmer mit Darlehensverträgen zum Erwerb von Mehrfamilienhäusern mit mehr als Wohneinheiten ist als Unternehmer anzusehen
OLG Braunschweig zur Abgrenzung des Verbrauchers vom Unternehmer im Hinblick auf private Vermögensverwaltung
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass ein Darlehensnehmer, der Darlehensverträge zum Erwerb von Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 27 Wohneinheiten schließt, nicht als Verbraucher, sondern als Unternehmer handelt.
Die Parteien des zugrunde liegenden Verfahrens streiten um die Wirksamkeit von zwei Darlehensverträgen. Die im Jahr 2010 geschlossenen
OLG verneint Verbrauchereigenschaft
Entscheidend ging es bei dem vorliegenden Rechtsstreit darum, ob der Darlehensnehmer hier als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2018
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 26502
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