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Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 27.02.2019
- 9 U 48/18 -
Ungebremst in den Schotterhaufen: Quadfahrer hat bei Sturz nach Fahrt mit unangepasster Geschwindigkeit auf Wirtschaftsweg keinen Anspruch auf Schadensersatz
Auf gerader Strecke gelegener Schotterhaufen von weitem gut erkennbar
Wer mit seinem Quad auf einem befestigten Wirtschaftsweg mit unangepasster Geschwindigkeit und ungebremst in einen dort liegenden großen Schotterhaufen fährt, kann keinen Schadensersatz vom Eigentümer des Weges verlangen. Dies entschied das Oberlandesgericht Braunschweig - wie schon zuvor das Landgericht Göttingen - wies damit die Schadensersatzklage eines Quadfahrers endgültig ab.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Quadfahrer auf
OLG verweist auf Pflicht zur von Verkehrssicherungspflichten durch Eigentümer des Wirtschaftswegs
Das Oberlandesgericht Braunschweig verwies darauf, dass dieser Haufen dort so nicht hätte liegen dürfen. Da der befestigte
Quadfahrer trifft überwiegendes Mitverschulden
Der Quadfahrer bekam dennoch keinen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2019
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig/ra-online (pm)
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Dokument-Nr. 27211
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