wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 27.02.2019
9 U 48/18 -

Ungebremst in den Schotterhaufen: Quadfahrer hat bei Sturz nach Fahrt mit unangepasster Geschwindigkeit auf Wirtschaftsweg keinen Anspruch auf Schadensersatz

Auf gerader Strecke gelegener Schotterhaufen von weitem gut erkennbar

Wer mit seinem Quad auf einem befestigten Wirtschaftsweg mit unangepasster Geschwindigkeit und ungebremst in einen dort liegenden großen Schotterhaufen fährt, kann keinen Schadensersatz vom Eigentümer des Weges verlangen. Dies entschied das Oberlandesgericht Braunschweig - wie schon zuvor das Landgericht Göttingen - wies damit die Schadensersatzklage eines Quadfahrers endgültig ab.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Quadfahrer auf Schadensersatz, der sich durch einen Sturz Prellungen und Hautabschürfungen zugezogen hatte, nachdem er mit unangepasster Geschwindigkeit auf einem befestigten Wirtschaftsweg und ungebremst in einen dort liegenden großen Schotterhaufen gefahren war. Der Eigentümer des Wirtschaftswegs hatte den rund 90 cm hohen Schotterhaufen über die gesamte Breite seines Wegs gelagert.

OLG verweist auf Pflicht zur von Verkehrssicherungspflichten durch Eigentümer des Wirtschaftswegs

Das Oberlandesgericht Braunschweig verwies darauf, dass dieser Haufen dort so nicht hätte liegen dürfen. Da der befestigte Wirtschaftsweg öffentlich mit Kraftfahrzeugen befahrbar war, habe der Eigentümer die Verkehrssicherungspflichten einhalten müssen.

Quadfahrer trifft überwiegendes Mitverschulden

Der Quadfahrer bekam dennoch keinen Schadensersatz. Ihm sei ein so überwiegendes Mitverschulden anzulasten, dass die Haftung des Wegeeigentümers dahinter zurücktrat. Maßgeblich war für diese Beurteilung, dass der Quadfahrer mit einer deutlich überhöhten Geschwindigkeit von 60-70 km/h auf dem Wirtschaftsweg unterwegs war. Zudem war er ungebremst in den Haufen gefahren. Das war für das Oberlandesgericht ein Anzeichen dafür, dass der Quadfahrer nicht ausreichend aufmerksam war. Schließlich habe der Schotterhaufen auf einer geraden Strecke gelegen und sei schon von weitem gut erkennbar gewesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2019
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig/ra-online (pm)

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27211 Dokument-Nr. 27211

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss27211

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Lachsack schrieb am 22.03.2019

Das sind Sie, die Wochend-Möchtegern-Schumis. Minipenis in der Hose, Minihirn im Schädel: Yeahh... i'm voll edgy und krass konrekt the master of the universe!

Und dann lag da ein Haufen Müll und Mister Supertoll konnte nicht einmal bremsen...

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?