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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 14.11.2012
14 U 70/12 -

Kollision zweier Fahrzeuge im Rahmen eines Abschleppvorgangs: Betrieb des abgeschleppten Fahrzeugs im Sinne der §§ 7, 18 StVG bei laufendem Motor und Betätigung der Lenkung

Gleich hohe Betriebsgefahr des abgeschleppten und abschleppenden Fahrzeugs

Kommt es zu einer Kollision zwischen dem abgeschleppten und dem abschleppenden Fahrzeug, so kommt eine Schaden­ersatz­pflicht nach §§ 7, 18 StVG in Betracht. Denn auch das abgeschleppte Fahrzeug befindet sich im Sinne dieser Vorschriften "in Betrieb", wenn sein Motor läuft und es gelenkt wird. Zudem geht sowohl vom abgeschleppten als auch vom abschleppenden Fahrzeug eine gleich hohe Betriebsgefahr aus. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es während eines Abschleppvorgangs zu einer Kollision zwischen den zwei Fahrzeugen. Nachfolgend bestand eine Unklarheit dahingehend, ob eine Haftung nach den §§ 7, 18 StVG in Betracht kommt. Das Landgericht Lüneburg verneinte dies. Nunmehr musste das Oberlandesgericht Celle eine Entscheidung treffen.

Mögliche Haftung nach §§ 7, 18 StVG bei Kollision zweier Fahrzeuge während des Abschleppvorgangs

Das Oberlandesgericht Celle entschied, dass eine Haftung nach §§ 7, 18 StVG jedenfalls dann in Betracht kommt, wenn ein mit einem Seil oder einer Stange abgeschlepptes Fahrzeug gelenkt werden muss und der Motor des abgeschleppten Fahrzeugs läuft. Denn in diesem Fall bilde das abgeschleppte Fahrzeug eine gesonderte, eigenständige Gefahrenquelle und sei somit als "in Betrieb" befindlich anzusehen.

Betriebsgefahr des abgeschleppten und abschleppenden Fahrzeugs gleich hoch

Zudem sei die Betriebsgefahr sowohl des abgeschleppten als auch des abschleppenden Fahrzeugs als gleich hoch zu bewerten, so das Oberlandesgericht. Denn das abschleppende Fahrzeug könne dem Abgeschleppten ebenso gefährlich werden, wie umgekehrt das abgeschleppte Fahrzeug dem Abschleppenden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2014
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Lüneburg, Urteil vom 28.02.2012
Fundstellen in der Fachliteratur: Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2013, Seite: 292
NZV 2013, 292

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Dokument-Nr.: 18867 Dokument-Nr. 18867

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