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Oberlandesgericht Celle, Urteil
- 9 W 19/10 -
OLG Celle: Keine Prozesskostenhilfe für "räuberischen Aktionär"
Keine vom Steuerzahler finanzierte Prozesskostenhilfe für Klagen "in potentiell missbräuchlicher Weise"
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass für einen so genannten "räuberischen Aktionär" keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist.
Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Aktionär, der eine einzige Stammaktie einer Aktiengesellschaft hielt, Hauptversammlungsbeschlüsse der AG gerichtlich anfechten.
Kläger will sich offensichtlich im Wege eines Vergleiches 'hinauskaufen' lassen
Das Landgericht Hannover lehnte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2010
Quelle: ra-online, OLG Celle
- Landgericht Hannover, Entscheidung
[Aktenzeichen: 26 O 7/10]
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Dokument-Nr. 9475
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