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Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 29.03.2017
- 17 W 233/17 -
Zugang zur gemeinschaftlichen Heizungsanlage über Eigentumswohnung ist unzulässig
Ständiger ungehinderter Zugang zur Heizungsanlage nicht gewährleistet
Der Zugang zur gemeinschaftlichen Heizungsanlage darf nicht über eine Eigentumswohnung erfolgen. Denn der ständige ungehinderte Zugang zur Heizungsanlage wird dadurch nicht gewährleistet. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte der Eigentümer eines mehrstöckigen Gebäudes im Jahr 2016 das Grundstück in drei Wohnungseigentumseinheiten aufteilen. Dabei war geplant, dass die gemeinschaftliche
Keine Gewährleistung eines ständigen ungehinderten Zugangs zur Heizungsanlage
Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde zurück. Die Teilungserklärung verstoße gegen § 5 Abs. 2 WEG, weil der gemeinschaftliche
Gemeinschaftliche Heizungsanlage erfordert ständigen ungehinderten Zugang
Eine gemeinschaftliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2019
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Pirna, Beschluss vom 27.02.2017
[Aktenzeichen: PI 768-17]
Jahrgang: 2017, Seite: 151 FGPrax 2017, 151 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 1225 NJW-RR 2017, 1225 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2017, Seite: 701 NZM 2017, 701
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Dokument-Nr. 27517
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