Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.05.1991
- 10 U 191/90 -
Ungenutzte Hotelzimmerreservierung
Zum Anspruch des Hoteliers bei Nichtinanspruchnahme des reservierten Zimmers
Wer ein Hotelzimmer reserviert und es dann nicht in Anspruch nimmt, muss das Zimmer fast vollständig bezahlen. Der Hotelier muss sich lediglich seine ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Firma telefonisch mehrere Hotelzimmer (46 Übernachtungen anlässlich einer Messe) reserviert, die sie später nicht in Anspruch nahm.
Wohnungsmietvertrag
Die Richter verurteilten die Firma zur Zahlung. Sie führten aus, dass der
Hotelier hat keine Schadensminderungspflicht
Der Hotelier sei nicht verpflichtet gewesen, einen Ersatzmieter zu suchen. Er habe keine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2006
Quelle: ra-online
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1991, Seite: 1829 DB 1991, 1829 | Zeitschrift: JuristenZeitung (JZ)
Jahrgang: 1992, Seite: 26 JZ 1992, 26 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1991, Seite: 865 MDR 1991, 865 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 1991, Seite: 1143 NJW-RR 1991, 1143
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 2880
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2880
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.