wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2013
I-3 Wx 47/12 -

Beseitigung der Zweifel an Echtheit und Eigenhändigkeit eines Testaments durch schrift­vergleichendes Gutachten

Errichtung eines eigenhändigen Testaments durch § 2247 BGB möglich

Bestehen Zweifel an der Echtheit und Eigenhändigkeiten eines Testaments, müssen diese durch ein schrift­vergleichendes Gutachten ausgeräumt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Im zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Verwandten einer Erblasserin Streit darüber, ob das von der Erblasserin im März 2008 handschriftlich verfasste, mit der Überschrift "Mein letzter Wille" versehene und mit dem Namenszug der Erblasserin unterzeichnete Schriftstück ein wirksames Testament darstellte. Das Amtsgericht Geldern, als Nachlassgericht, hielt das Schriftstück nach Einholung eines Schriftvergleichsgutachtens für ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament der Erblasserin. Gegen diese Entscheidung wurde jedoch Beschwerde eingelegt.

Schriftstück stellte wirksames Testament der Erblasserin dar

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Denn das schriftvergleichende Gutachten habe festgestellt, dass die eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung vom März 2008 von der Erblasserin stammte. Sie habe alle nach § 2247 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BGB erforderlichen Angaben enthalten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2013
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Geldern, Beschluss vom 03.01.2012
    [Aktenzeichen: 26 VI 381/09]
Aktuelle Urteile aus dem Erbrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Familie und Recht (FuR)
Jahrgang: 2013, Seite: 542
FuR 2013, 542

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16960 Dokument-Nr. 16960

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss16960

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?