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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2011
- VI-U (Kart) 2/11 -
Deutsche Telekom AG wegen überhöhter Vergütungen gegenüber der telegate AG zur Zahlung von 41 Millionen verurteilt
Deutsche Telekom AG behindert als marktbeherrschendes Unternehmen in unbilliger Art und Weise Wettbewerbschancen der telegate AG
Die Deutsche Telekom AG ist zur Schadensersatzzahlung in Höhe von rund 41 Millionen Euro verurteilt worden, da sie der telegate AG Telefonie-Teilnehmerdaten zur Auskunftserteilung und Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen zu einem überhöhten Entgelt überlassen und die ungerechtfertigt erhaltene Vergütung zudem zinsbringend anlegen hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Schadensersatzanspruch gegen die
Verfahrensgang
Das Landgericht Köln hatte am 31. August 2005 in erster Instanz die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2011
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 11772
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