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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.12.2014
- 1 U 170/13 -
Pauschalbetrag von 6,50 Euro der Deutschen Bank für geduldete Kontoüberziehung ist sittenwidrig
Bank verlangt für geringe Überziehungen "exorbitante hohe Gegenleistung"
Die Deutsche Bank darf keinen Mindestbetrag von 6,90 Euro für eine geduldete Kontoüberziehung fordern. Die Pauschale ist sittenwidrig, weil sie bei einer geringfügigen Überziehung "außerhalb jedes Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung" steht. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Im zugrunde liegenden Fall klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen eine geschäftliche Vorgehensweise der Deutschen
Sollzinssatz lässt sich "unter keinen Umständen" rechtfertigen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main schloss sich der Auffassung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen an und erklärte die Regelung der Deutschen
Bank lässt sich mit Pauschale auch Bonitätsprüfung in unzulässiger Weise extra vergüten
Der Mindestbetrag weicht nach Auffassung des Gerichts auch vom gesetzlichen Leitbild ab, nach dem das Entgelt für einen Kredit grundsätzlich von der Laufzeit abhängt. Außerdem lasse sich die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2015
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 20631
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