Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.12.2020
- 26 U 29/19 -
Hörtest mit bis zu 120 dB nicht zu beanstanden
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen eines behauptet fehlerhaft durchgeführten Hörtests
Bei der Ermittlung der Unbehaglichkeitsschwelle im Rahmen eines Hörtests sind Tonsignale bis zu 120 dB fachlich nicht zu beanstanden. Da der Kläger zudem nicht nachweisen konnte, nach dem Hörtest schlechter zu hören als vorher, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) Ansprüche wegen eines fehlerhaft durchgeführten Hörtests zurückgewiesen.
Der Kläger ließ nach einem Hörsturz auf Veranlassung seines HNO-Arztes bei der beklagten Hörakustikerin einen
Lautstärke beim Hörtest nicht zu beanstanden
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung hatte auch vor dem OLG keinen Erfolg. Nach Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens lasse sich auf dieser Basis nicht feststellen, dass die Beklagte den
Hörschaden nicht durch Hörtest entstanden
Auf die Tätigkeit der Beklagten im gesundheitshandwerklichen Bereich seien auch nicht die für Ärzte geltenden Regelungen etwa hinsichtlich der Dokumentation der Befunderhebung anzuwenden. Der Hörschaden lasse sich zudem nicht auf den
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2021
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/aw)
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.06.2019
[Aktenzeichen: 2-08 O 102/18]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29756
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29756
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.