wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.07.2009
4 U 61/09 -

OLG Hamm: Wein darf mit Bezeichnung "Sankt Nikolaus" angeboten werden

Gericht schließt Verwechslungsgefahr zwischen einem Wein mit der Bezeichnung "Sankt Nikolaus" und der Bezeichnung "Nikolaus G" aus

Ein Weinhändler darf einen trockenen Riesling, der am 6. Dezember geerntet wurde, unter der Bezeichnung "Sankt Nikolaus" anbieten. Er verstößt damit nicht gegen das Markenrecht, wenn ein konkurrierender Weinhändler ein eingetragenes Markenrecht an einer ähnlich lautenden Bezeichnung besitzt. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Weinhändler, der ein eingetragenes Markenrecht an der Bezeichnung "Nikolaus G" besitzt, gegen einen Weinhändler geklagt, der einen am 6. Dezember geernteten trockenen Riesling unter der Bezeichnung "Sankt Nikolaus" anbot. Der klagende Weinhändler sah darin einen Verstoß gegen das Markenrecht.

Zusätze "Sankt" bzw. "G" sind prägend für Namen – Verwechslungen sind nicht anzunehmen

Das Gericht wies die Klage jedoch zurück. Zur Begründung führte das Gericht aus: Zwischen der Bezeichnung "Sankt Nikolaus" und "Nikolaus G" besteht keine Verwechselungsgefahr. Durch das nachgestellte "G" erhält die Marke "Nikolaus G" insgesamt einen Namenscharakter, wobei der Vorname "Nikolaus" ist und der Nachname mit dem Buchstaben "G" abgekürzt ist. Da Einzelbuchstaben als Abkürzungen von Familiennamen zu verstehen sind, tragen diese zum Gesamteindruck der Marke wesentlich bei. Auch in phonetischer Hinsicht kann man das "G" keineswegs unter den Tisch fallen lassen, zumal davon auszugehen ist, dass eine Marke isoliert ohne diesen Buchstaben nur mit "Nikolaus" schwerlich eintragungsfähig wäre. Bei der vom Beklagten benutzten Bezeichnung sind in gleicher Weise sowohl der Bestandteil "Nikolaus" als auch der Wortbestandteil "Sankt" prägend. Dem Wortbestandteil "Sankt" kommt hierbei eine wesentliche Bedeutung zu. Es wird gerade auf den Heiligen Nikolaus abgestellt. Dies wird durch den Hinweis auf den 6. Dezember noch verstärkt. Es handelt sich um den Nikolaustag, an dem die Trauben gelesen worden sind. Es geht also in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht um einen Wein, der dem Festtag des Heiligen Nikolaus zugeordnet wird.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2009
Quelle: ra-online, OLG Hamm

Aktuelle Urteile aus dem Markenrecht | Wettbewerbsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Markenverletzung | Verwechslungsgefahr | Wein | Wettbewerber | wettbewerbswidrig

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8874 Dokument-Nr. 8874

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8874

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?