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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 05.07.2012
- I-15 W 26/12 -
Standesamt muss Geburt eines bereits 12 Jahre altes Kindes im Geburtsregister beurkunden
Kindsmutter zeigt Geburt des Kindes wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland nicht bei den Behörden an
Ein deutsches Standesamt hat die inländische Geburt eines 12 Jahre alten Kindes im Geburtsregister zu beurkunden, wenn die inländische Geburt aber durch glaubhafte Aussagen der Eltern nachgewiesen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Kindesmutter über 6 Jahre nach der
Gericht durch Anhörung der Kindesmutter und Zeugenvernehmung des Kindesvaters von der Richtigkeit der Angaben überzeugen
Nachdem es weder dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2012
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 14107
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