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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 22.10.2012
- I-6 U 241/11 -
Fußballspieler haftet für Verletzungen nach rücksichtslosem Foul an Gegenspieler
Zweikampf wurde ohne jede Rücksicht auf Gefahr und Folgen des Einsteigens für den Gegner geführt
Wer seinen Gegenspieler beim Fußball rücksichtslos foult, haftet für die Verletzungen, die er dem Gegner bei dem unfairen Zweikampf zufügt. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund.
Der klagende Spieler des zugrunde liegenden Falls war bei einem Meisterschaftsspiel der Kreisliga A 3 des Kreises Dortmund am 18. April 2010 vom beklagten Spieler der gegnerischen Mannschaft mit gestrecktem Bein gefoult worden. Durch das vom Schiedsrichter mit der gelben Karte geahndete Foul zog sich der Kläger eine schwere Knieverletzung zu, in deren Folge er seinen Beruf als Maler und Lackierer bis heute nicht mehr ausüben kann. Für die nach seiner Darstellung durch eine grob regelwidrige Spielweise zugefügte Verletzung verlangte der Kläger vom Beklagten
OLG: Foul des Spielers war rücksichtslos
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Verurteilung des Beklagten zur Leistung umfassenden Schadensersatzes, u.a. eines Schmerzensgeldes in Höhe von 50.000 Euro, bestätigt. Mangels Fahrlässigkeit hafte ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2012
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Amateurfußballer muss bei vorsätzlichem Foulspiel selbst für Schadensersatzansprüche des Gegners aufkommen
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2012
[Aktenzeichen: 9 U 162/11]) - Fußballer muss für "Blutgrätsche" Schadensersatz leisten
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 04.07.2005
[Aktenzeichen: 34 U 81/05])
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Dokument-Nr. 14705
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