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Oberlandesgericht Jena, Beschluss vom 06.12.2016
- 3 UF 42/16 -
Kein Umgangsrecht des leiblichen Vaters aufgrund Gefährdung der Familienstruktur und somit des Wohls des Kindes
Nichtanerkennung der rechtlichen Vaterschaft durch leiblichen Vater ist kindeswohlgefährdend
Ein leiblicher Vater hat keinen Anspruch auf Umgang mit seinem Kind, wenn er die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes nicht anerkennt und sich massiv in die Familie des Kindes einmischt. In diesem Fall ist das Wohl des Kindes gefährdet, welches auf eine sichere Familienstruktur angewiesen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging aus einer Affäre ein Kind hervor. Der leibliche Vater beantragte nach der Geburt seiner Tochter im Oktober 2013 ein Umgangsrecht. Dem trat sowohl die Mutter als auch ihr Ehemann, welcher rechtlicher Vater des Kindes war, entgegen. Zur Begründung führten sie aus, dass sich der leibliche Vater nicht habe damit abfinden können, dass er nicht die rechtliche Vaterschaft innehabe. Zudem habe er sich massiv in das Familienleben eingemischt und sich über den rechtlichen Vater sehr negativ geäußert.
Amtsgericht wies Antrag auf Umgang zurück
Das Amtsgericht Rudolstadt hörte sich sämtliche Beteiligte an und kam zu dem Schluss, dass die Vorwürfe der Kindeseltern zutreffend seien. Es hielt die Durchführung von Umgangskontakten daher für nicht kindeswohldienlich und wies den Antrag auf
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Anspruch auf Umgang
Das Oberlandesgericht Jena bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des leiblichen Vaters zurück. Ein Anspruch des leiblichen Vaters auf
Gefährdung des Kindeswohls durch Verhalten des leiblichen Vaters
Durch das Verhalten des Vaters sei das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2018
Quelle: Oberlandesgericht Jena, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Rudolstadt, Beschluss vom 09.09.2015
[Aktenzeichen: 2 F 401/13]
Jahrgang: 2017, Seite: 1410 FamRZ 2017, 1410
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Dokument-Nr. 25347
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