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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 12.07.2019
1 StE 6 OJs 36/17 -

28-jähriger Mann wegen mitglied­schaftlicher Beteiligung an ausländischer terroristischer Vereinigung verurteilt

Tatbestand der Mitgliedschaft in ausländischer terroristischer Vereinigung durch Beteiligung an Kampfhandlungen und Tätigkeit als Spitzel erfüllt

Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen 28 Jahre alten Mann wegen mitglied­schaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren neun Monaten verurteilt.

Das Oberlandesgericht sah es nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Angeklagte sich - entgegen seines Bestreitens - Anfang des Jahres 2014 der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (kurz: "IS") anschloss und sich nachfolgend auf Seiten des IS an verschiedenen Orten in Syrien an Kampfhandlungen beteiligte. Allerdings habe die Beweisaufnahme letztlich keinen Aufschluss darüber gegeben, wie sich der Angeklagte konkret beteiligte, insbesondere ob er selbst Waffen einsetzte. Das Gericht legte seiner Entscheidung daher zugrunde, dass der Angeklagte die Kämpfe nur unterstützte. Darüber hinaus war das Gericht nach Abschluss der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Angeklagte nach der Eroberung der irakischen Stadt Mossul Ende Juni 2014 durch den IS dort für die Organisation als Spitzel tätig war. Hierdurch, wie auch durch die Teilnahme an den Kampfhandlungen, sah das Oberlandesgericht den Tatbestand der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung erfüllt, da der Angeklagte sich hierdurch innerhalb der Vereinigung aktiv daran beteiligte, deren Ziele zu fördern, die darin bestehen, unter Inkaufnahme auch ziviler Opfer die Regierung des Irak und das Assad-Regime in Syrien zu stürzen und einen unter anderem die historische Region "al-Sham" (Syrien, Libanon, Jordanien, Israel und Palästina) umfassenden "Gottesstaat" unter Geltung der Scharia zu errichten.

Lediglich kurze Mitgliedschaft im IS bei Strafbemessung berücksichtigt

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Oberlandesgericht zugunsten des Angeklagten unter anderem, dass seine Mitgliedschaft im IS nur von kurzer Dauer war. Denn der Angeklagte habe sich, nachdem er seinerseits vom IS inhaftiert worden sei, bereits gegen Ende des Jahres 2014 zur Flucht in die Türkei entschlossen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2019
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz/ra-online (pm/kg)

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Dokument-Nr.: 27639 Dokument-Nr. 27639

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Kommentare (3)

 
 
inocent victims schrieb am 17.07.2019

hinterherheisst es dann man hätte falsch geparkt..

der ethikrat der brdrgierung hüllte sich ebenso in schweigen..und die anderen sogenannten menschenrechtsdemokratien drangen gerade zu auf die affenlieferungen...niemand wollte auf die gelder der ölköppe..verzichten.. der spanische

regierungschef der sozialdemokraten hatte die gelder schon unverzichtbar in seiner haushaltsplanung....unter einnahmen verbucht.

was also ist da noch ein völermord juristisch wert...wenn die beihilfe zum europäischen staatenakt wird....ja sozialstaatlichkeit und waffenliferungen..da schweigt selbst der ethikrat und die höhere justiz...

tja...wer herrscht hat recht auch wenn herrschaft menschenrechtswidrig ist.wen interessiert schon die würde des menschen...

es hat die freiheit der märkte....und eigentum geht laut bundesgerichtshof vor sozialstaatlichkeit und grundrechtsschutz.mit 90 kann man noch umziehen..ja das bleibt den richtern auch zu wünschen..das sie mit 90 noch einal zwangsumgesiedelt werden...die ethische minderwertigkeit einer gesellschaft läst sich

immer auch an dem umgang mit ihren hilfsbedürftigen und schutzbedürftigen besonders aber an der sogenanten juristerei gegen die rechte dieser konstatieren...

der kategorische imperativ..jedenfalls wurde hier nicht mit dem kantschen freiheitsbegriff

verwirklicht.

harry jasses und herr jehmineh schrieb am 17.07.2019

richtig....es war völkermord....und wer den is..wann auch immer unterstützt hat..hat zur ermöglichung beigetragen..

aber was ist schon beihilfe zu völkermord...

soetwas macht die bundesregierungmal ebenso

mit waffenlieferungen in angiffskrieg führende

despotien...und der sicherheitsrat hat keine bedenken..und die verfassungsjustiz schweigt..

tja bei derartigen abwertungen übergeordneter rechtsverpflichtungen..kapitalismus ist eben immer noch die moderatere form des faschismus.

allzweckreiniger schrieb am 17.07.2019

klarspüler hält nicht was er verspricht,er schmiert.

wer beim is mitgewirkt hat,kann nicht mit einer derartig geringen strafe davon kommen.das wäre menschen und völkerrechtszerstzend.jeder dieser

unmenschen hat sich des völkermordes zu verantworten.

die behauptung er habe sich schon 2014 zur flucht entschlossen...mindert seine mitgliedschaft nicht und bleibt zu dem unbewiesen.vielmehr ist davon auszugehen ,dass er am tod einiger menschen beteiligt war..imm allgem. hat in einer derartigen organisation jeder mann zu kämpfen..d.h. mit der waffe.

zudem ist der is eine deratig verwerfliche organisation die zu unterstützen allein schon

mindestens 10 jahre freiheitsentzug mit anschliessender ausweisung in ein islamisches land mit sich bringen sollte.den im gegensatz zu anderen ermächtigungen der rechtsauffasung

hat jeder dieser is mitglieder die identität einer peson einer anderen staatsbewegug und staatlichkeit angenommen.jeder dieser mitglieder hat die deutsche staatszugehörigkeit

abgelegt und ist einem religiösen faschismus beigetreten.nun nach der opferreichen zerschlagung dieser antimenschen organisation..erscheint es aus welchen gründen auch immer,wieder opportun nützlich die brd-staatsangehörigkeit tragen können zu wollen..

wobei hier nur an die privilegien nicht an die pflichten gedacht werden wird.die des tragens der menschen u.grundrechte.z.b.

auch steht hier nichts darüber ob man sicher sein könnte,dass er nicht immer noch is mitglied sei.da dies nicht mitgeteilt oder geprüft wurde ist ein derartig geringes urteil nicht zu verantworten.

aber diese brd ist eh nicht auf der grundlage der menschenrechte und der eigenen grundrechtlichkeit unterwegs.verantwortlichkeiten sehen anders aus.die heuchelei ,der lug und trug kann also weiter gehen.die täter sich als retter darstellen.

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