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Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 05.01.2021
- 12 U 1571/20 -
Im „Rennmodus” verbleibt die Betriebsgefahr trotz Verschuldens des Unfallgegners
Mithaftung von 25 % aufgrund Betriebsgefahr des Fahrzeugs
Wird eine Motorsport-Rennstrecke bei einer Touristenfahrt mit einer den Sichtverhältnissen nicht angepassten, hohen Geschwindigkeit (im "Rennmodus") befahren, erhöht das die Betriebsgefahr, so dass diese bei einem Unfall auch dann nicht zurücktritt, wenn den Unfallgegner ein grobes Verschulden trifft. Hierauf hat der 12. Zivilsenat in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss hingewiesen.
Im September 2018 nutzte der Geschäftsführer der Klägerin deren Fahrzeug für eine sogenannte Touristenfahrt auf einer
LG: Mithaftung der Klägerin trotz Fremdverschulden
Die Klägerin hat den Beklagten und dessen
Erhöhte Betriebsgefahr durch fahren im "Rennmodus" bei eingeschränkter Sicht
Nach Auffassung des OLG ist die Entscheidung des Landgerichts nicht zu beanstanden. Maßgeblich sei, dass die konkrete Nutzung des Fahrzeugs dessen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2021
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30400
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