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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 09.12.2014
- 6 S 274/14 -
Leichtes bis mittelschweres Schleudertrauma nach Verkehrsunfall rechtfertigt Schmerzensgeld
Schmerzensgeld in Höhe von 500 EUR
Erleidet ein Verkehrsunfallopfer ein leichtes bis mittelschweres Schleudertrauma und ist es anschließend für 4 Tage krankgeschrieben, rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 EUR. Dies hat das Landgericht Koblenz entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erlitt ein Polizeibeamter bei einer Verfolgungsjagd auf einer Bundesstraße im Oktober 2010 einen unverschuldeten
Amtsgericht wies Schmerzensgeldklage ab
Das Amtsgericht Mayen wies die Schmerzensgeldklage mit der Begründung ab, der Polizeibeamte habe nicht den erforderlichen Nachweis einer unfallbedingten Körperverletzung erbracht. Gegen diese Entscheidung legte der Polizist Berufung ein.
Landgericht bejaht Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 500 EUR
Das Landgericht Koblenz entschied zu Gunsten des Polizeibeamten und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Polizist habe nachweisen können, dass er infolge des Verkehrsunfalls eine leichte bis mittelschwere
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2016
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online (zt/NJW-RR 2015, 476/rb)
- Amtsgericht Mayen, Urteil vom 26.05.2014
[Aktenzeichen: 2d C 927/11]
- 500 Euro Schmerzensgeld für einfaches HWS-Syndrom bei viertägiger Krankschreibung
(Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16.12.2003
[Aktenzeichen: 3 U 144/03]) - Landgericht Bonn spricht Verkehrsunfallopfer 1.000 Euro Schmerzensgeld für leichte HWS-Distorsion zu
(Landgericht Bonn, Urteil vom 29.01.2010
[Aktenzeichen: 15 O 83/08]) - 200 Euro Schmerzensgeld für einfaches HWS-Syndrom mit vier ambulanten Behandlungen
(Landgericht Aachen, Urteil vom 12.01.2004
[Aktenzeichen: 11 O 381/03])
Jahrgang: 2015, Seite: 476 NJW-RR 2015, 476 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2015, Seite: 302 NZV 2015, 302
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Dokument-Nr. 23619
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