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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 17.12.2002
- 3 U 66/02 -
Schadensersatz und Nutzungsausfall für stinkende Parkettversiegelung
Lösungsmittel zur Parkettversiegelung stank monatelang
Wenn das neu versiegelte Parkett monatelang stinkt, kann der Werklohn zurückverlangt werden. Auch muss der Werkunternehmer evtl. Nutzungsausfall erstatten, wenn die Räumlichkeiten nicht nutzbar waren. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Wer
Parkettversiegelung stinkt höchstens bis zu 3 Wochen
Das Gericht sprach der Familie gem. § 635 BGB a.F. insgesamt 6.635,82 DM Schadensersatz zu. Ein Sachverständiger hatte ausgeführt, dass bei üblicher Belüftung die unangenehmen Geruchsstoffe normalerweise etwa 2 bis 3 Wochen, längstens aber 2 bis 3 Monate nach der
Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Neuversiegelung
Die Familie habe deshalb Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Neuversiegelung in Höhe von insgesamt 3.035,82 DM sowie auf eine Nutzungsentschädigung für das Schlaf- und Wohnzimmer. Hier ging das Gericht von 10,- DM je Quadratmeter aus. Für das knapp 20 Quadratmeter große Schlafzimmer, das vier Monat nicht nutzbar war, errechnete das Gericht eine Nutzungsentschädigung von 800,- DM (4 Monate x 20 Quadratmeter x 10,- DM). Die Nutzungsentschädigung für das Wohnzimmer betrug 2.800,- DM (7 Monate x 40 Quadratmeter x 10,- DM).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2007
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 4805
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