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Oberlandesgericht Köln, Hinweisbeschluss vom 25.02.2013
- 5 U 152/12 -
Lagerungsschaden: Vermuteter schuldhafter Behandlungsfehler bei Eintritt eines Lagerungsschadens trotz voll beherrschbaren Risikos
Trotz Anwendung der größtmöglichen Sorgfalt eingetretender Lagerungsschaden schließt Vermutungswirkung auf Behandlungsfehler aus
Erleidet ein Patient während einer Operation einen Lagerungsschaden und wäre dies zu verhindern gewesen, so spricht eine Vermutung dafür, dass der Schaden auf einen schuldhaften Behandlungsfehler zurückzuführen ist. Ist der Lagerungsschaden aber trotz Anwendung der größtmöglichen Sorgfalt nicht zu verhindern, so greift die Vermutungswirkung nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Frau auf Schadenersatz nach dem sie während einer
Kein Anspruch auf Schadenersatz
Das Oberlandesgericht Köln hielt die Entscheidung der Vorinstanz für richtig. Seiner Ansicht nach habe der Frau kein Schadenersatzanspruch zugestanden, da sie nicht habe nachweisen können, dass ein schuldhafter
Für Behandlungsfehler sprach keine Vermutung
Es sei zwar richtig, so das Oberlandesgericht, dass ein schuldhafter
Ordnungsgemäße Lagerung erwiesen
Auf einen vermuteten schuldhaften
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2014
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Köln, Urteil vom 02.10.2012
[Aktenzeichen: 25 O 35/11]
Jahrgang: 2014, Seite: 345 GesR 2014, 345
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Dokument-Nr. 18953
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