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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 19.04.2013
- 6 U 222/12 -
Telefonische Kundenbefragung nur nach Einwilligung zulässig
Auch Kundenbefragungen über Zufriedenheit mit den Leistungen eines Anbieters sind als unzulässige Werbeanrufe einzustufen
Telefonische Kundenbefragungen über die Zufriedenheit mit den Leistungen eines Anbieters sind Werbeanrufe, die nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden zulässig sind. Das gilt auch dann, wenn der Anruf anlässlich einer Kundenreklamation erfolgt. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen das Unternehmen nhi2, das unter anderem Telefoninterviews im Auftrag
Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden stellen unzumutbare Belästigung dar
Die Richter des Oberlandesgerichts Köln schlossen sich der Auffassung der Verbraucherzentrale an, dass es sich dabei um einen unzulässigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.06.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 16101
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