Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht München, Urteil vom 24.06.2020
- 20 U 6415/19 -
Einreiseverbot für israelische Staatsangehörige in Kuweit begründet Beförderungsverweigerung für Fluggesellschaft
Befreiung von Beförderungsleistung aufgrund tatsächlicher Unmöglichkeit
Aufgrund des Einreiseverbots für israelische Staatsangehörige in Kuweit kann eine Fluggesellschaft die Beförderung verweigern. Wegen einer tatsächlichen Unmöglichkeit ist die Fluggesellschaft von der Beförderungsleistung befreit. Es besteht dann auch kein Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen Diskriminierung. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein in Deutschland lebender israelischer Staatsangehöriger wollte im November 2018 von München über Kuweit nach Sri Lanke fliegen. Die
Kein Anspruch auf Beförderung
Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Klägers zurück. Ihm stehe zunächst kein Anspruch auf die begehrte Beförderung zu. Die Beklagte sei von ihrer Beförderungspflicht gemäß § 275 Abs. 1 BGB befreit.
Beförderung des israelischen Staatsbürgers war tatsächlich unmöglich
Zwar sei die Flugbeförderung nicht wegen einer rechtlichen
Keine Treuwidrigkeit wegen möglicher Kenntnis von Staatsangehörigkeit
Soweit es der Kläger für treuwidrig hielt, in Kenntnis der
Kein Anspruch auf Geldentschädigung wegen Diskriminierung
Ein Anspruch auf Geldentschädigung wegen einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2020
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Landshut, Urteil vom 15.10.2019
[Aktenzeichen: 24 O 61/19]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29059
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29059
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.