Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 24.07.2014
- 14 U 118/13 -
Kein Betrug trotz Bezahlung mit ungedeckten Schecks
Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens zum Zeitpunkt der Scheckausstellung nicht nachweisbar
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Klage eines Landwirts gegen den Gesellschafter eines Viehhandels wegen Bezahlung mit angeblich ungedeckten Schecks abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts sei die Zahlungsunfähigkeit des Viehhandels zum Zeitpunkt des Warenerhalts nicht nachweisbar und auch ein Gutachten der Staatsanwaltschaft habe ergeben, dass zu diesem Zeitpunkt keine Überschuldung der Firma vorgelegen habe.
Der Landwirt des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt eine Schweinemast. Bis Ende Mai 2012 bestanden langjährige Geschäftsbeziehungen zu einem Viehhandel in Damme. Hinter der Firma, die den Viehhandel betrieb, stand der Beklagte als persönlich haftender Gesellschafter. Im Juli 2012 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma eröffnet.
Schweinelieferung wird mit drei auf die später insolvente Firma bezogene Schecks bezahlt
Der Kläger lieferte noch im Mai 2012 an die später insolvente Firma Schweine zu einem Preis von insgesamt rund 332.000 Euro. Nach einer ersten Lieferung zu einem Preis von 149.000 Euro machte der Landwirt die weitere Lieferung von der Bezahlung der bereits erfolgten Lieferung abhängig. Daraufhin erhielt er vom Beklagten drei auf die später insolvente Firma bezogene Schecks. Im Anschluss erfolgten weitere Lieferungen von Schweinen zum Preis von 183.000 Euro.
Landwirt fühlt sich durch nicht einlösbare Schecks betrogen
Weil die Einlösung der Schecks scheiterte, verlangte der Landwirt vom Beklagten persönlich die Bezahlung der Rechnung über 149.000 Euro. Der Landwirt fühlte sich vom Beklagten betrogen. Dieser habe bereits vor Mai 2012 von der
Gutachten der Staatsanwaltschaft zeigt keine Anhaltspunkte für Überschuldung der Firma zum Zeitpunkt des Warenerhalts
Das Landgericht Oldenburg gab der Klage statt. Die Berufung des Beklagten führte allerdings zur Abweisung der Klage. Das Oberlandesgericht Oldenburg kam nach der Vernehmung eines Zeugen und Auswertung der Straf- und Insolvenzakten zu dem Ergebnis, dass der klagende Landwirt die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2014
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
- Landgericht Oldenburg, Urteil
[Aktenzeichen: 8 O 782/13]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18622
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18622
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.