Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 20.04.2023
- 14 U 212/22 -
Zweieinhalbjähriger baut schweren Autounfall - Mutter muss haften
Aufsichtspflichtverletzung aufgrund Alleinlassen des Kindes im Auto
Kommt es zu einem Unfall, weil ein allein im Fahrzeug zurückgelassenes Kleinkind dieses startet, so sind dessen Eltern wegen der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Die beklagte Kindesmutter war mit ihrem 2 ½-jährigen Sohn bei einer Familienfeier im Landkreis Osnabrück, an der auch ihre eigene Mutter, die Großmutter des Kindes, teilnahm. Gegen Schluss der Veranstaltung setzte sie das Kind in den Kindersitz auf dem Beifahrersitz, schnallte es zunächst nicht an und ging noch einmal ins Haus. Der Junge krabbelte vom Kindersitz, nahm den Autoschlüssel, den die Mutter auf das Armaturenbrett gelegt hatte, und startete den
Krankenkasse verklagt Kindesmutter
Die Krankenkasse der Großmutter nahm die Kindesmutter vor dem Landgericht Osnabrück in Anspruch. Die Krankenkasse argumentierte, die Kindesmutter habe ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die Kindesmutter meinte, mit dem Verhalten des Kindes sei nicht zu rechnen gewesen. Das Starten des Wagens sei eine komplexe Abfolge von Handlungen. Sie selbst sei auch nur ein, zwei Minuten weggewesen. Die Fahrzeugtüren habe sie weit offen gelassen. Das Landgericht Osnabrück folgte der Argumentation der Mutter und wies die Klage ab. Es liege eine ganz außergewöhnliche Kausalkette vor, mit der ein umsichtiger Elternteil nicht zu rechnen brauche.
OLG: Ganz erhebliche Gefahr geschaffen
Dagegen wandte sich die Krankenkasse mit ihrer Berufung, mit der sie weiterhin eine Verurteilung der Kindesmutter anstrebte. Sie hatte jetzt vor dem Oberlandesgericht Erfolg. Der Senat bejahte eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2023
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 32925
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32925
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.