Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 17.11.2016
- 3 UF 146/16 -
Keine Teilhabe an den Rentenansprüchen der Ehefrau bei krassem Fehlverhalten
Rentenansprüche werden bei grob unbilligem Handeln nicht geteilt
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Beschwerde eines Mannes zurückgewiesen, der trotz der Begehung schwerer Straftaten zum Nachteil seiner ehemaligen Ehefrau an deren Rentenansprüchen teilhaben wollte.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 56-jährige
Ehemann macht sich besonders krassen Fehlverhaltens gegenüber seiner Frau schuldig
Im Rahmen der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2016
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23532
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss23532
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.