Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.10.2011
- 11 U 71/10 -
Gemeinde haftet für Schäden durch nicht ausreichend fest verankertes Fußballtor
Verkehrssicherungspflichten seitens der Betreiberin des Spiel- und Bolzplatzes schuldhaft verletzt
Eine Gemeinde ist als Betreiberin eines Spiel- und Bolzplatzes verpflichtet, die Fußballtore ausreichend gegen Umkippen zu sichern. Dies entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein und verurteilte eine Gemeinde dazu, einem verletzten Mädchen Schadensersatz und Schmerzensgeld zu zahlen.
Das zum Zeitpunkt des Unfalls dreijährige Mädchen des zugrunde liegenden Falls wurde auf dem Spiel- und Bolzplatz der
Kippsicherungen der Tore wurden mehrfach durch Jugendliche entfernt
In der Vergangenheit hatten Jugendliche regelmäßig die Kippsicherungen der mobilen Fußballtore aus dem Erdreich entfernt, um die Tore zu versetzen. Die
Gemeinde hätte nach mehrfachem Entfernen der Sicherungen durch Jugendliche dauerhafte Sicherung der Tore veranlassen müssen
Das Oberlandesgericht bejaht eine Haftung der
Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 EUR
Das Oberlandesgericht sprach dem verunfallten Mädchen ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 EUR zu. Dabei berücksichtigte das Gericht, dass das Mädchen aufgrund einer Weichteilinfektion über einen längeren Zeitraum mehrfach behandelt werden musste und trotz der kosmetischen Operation vier Narben deutlich sichtbar verblieben, insbesondere beim Tragen kurzer Hosen, Röcke und Bikinis.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2011
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12570
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12570
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.