Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 02.06.2004
- 16 WF 110/04 -
Verschweigen einer Sterilisation begründet Recht zur Eheaufhebung
Erfolgsloser Versuch der Ehefrau zur Rückgängigmachung der Sterilisation steht Eheaufhebung nicht entgegen
Verschweigt der Bräutigam vor der Eheschließung, dass er aufgrund einer Sterilisation zeugungsunfähig ist, so kann die Ehefrau die Ehe aufgrund arglistiger Täuschung gemäß § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB aufheben lassen. Der erfolglose Versuch der Ehefrau, den Ehemann zur Rückgängigmachung der Sterilisation zu bewegen, steht der Eheaufhebung nicht entgegen. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte eine Ehefrau die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte
Amtsgericht lehnte Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ab
Das Amtsgericht Wangen lehnte den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ab. Zwar habe die
Oberlandesgericht bejaht Recht auf Eheaufhebung
Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied zu Gunsten der Ehefrau und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Es stelle eine grundsätzlich zur
Keine Bestätigung der Ehe durch erfolgslosen Versuch der Ehefrau zur Rückgängigmachung der Sterilisation
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei es unzutreffend aufgrund des Zusammenlebens der Eheleute über weitere 9 Monate bis zur Trennung eine Bestätigung der Ehe zu sehen. Die Ehefrau habe nämlich deutlich gemacht, dass sie die vor der Eheschließung arglistig verschwiegene
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2017
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Wangen, Beschluss vom 15.04.2004
Jahrgang: 2005, Seite: 33 FamRZ 2005, 33 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2004, Seite: 1300 MDR 2004, 1300 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2004, Seite: 2247 NJW 2004, 2247
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25118
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss25118
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.