Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: OLGZ 1994, 313
Zeitschrift: Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Zivilsachen (OLGZ),
Jahrgang: 1994, Seite: 313
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
OLGZ 1994, 313:
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom07.06.1993
- 12 U 40/93 -
Hundehalter darf seinen Hund nicht länger als 10 Minuten ununterbrochen und 30 Minuten insgesamt pro Tag bellen lassen
Hundegebell kann unabhängig von objektiven Schallpegelmesswerten subjektiv als Belästigung empfunden werden. Wird die Wesentlichkeitsgrenze dabei überschritten, so kann von einem Hundehalter die Unterlassung des Hundegebells während bestimmter Uhrzeiten oder die Beschränkung auf eine bestimmte Dauer gefordert werden. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle OLGZ 1994, 313 wird teils auch als „OLGZ 94, 313“, „OLGZ 1994, S. 313“ oder „OLGZ 94, S. 313“ zitiert.