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Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 23.02.2010
- 3 Bf 70/09 -
Universität muss Studiengebühren bei Tätigkeit als Hilfskraft in Hochschulorgan reduzieren
Entrichtung von Studiengebühr in Semestern der Aufgabenwahrnehmung stellt unbillige Härte dar
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat Bescheide der Universität Hamburg über Studiengebühren für das Sommersemester 2007 bis zum Sommersemester 2008 aufgehoben und die Universität verpflichtet, über einen Antrag auf Erlass der Gebühren neu zu entscheiden.
Die
Studentische Hilfskraft beantragt Erlass, Herabsetzung oder Stundung der Studiengebühren
Der Kläger studierte an der
Erhebung von Studiengebühren mit Grundgesetz vereinbar
Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt, die gesetzlichen Grundlagen der Erhebung von
Unbilliger Härte kann nur mit Erlass der Studiengebühr ermessensgerecht begegnet werden
Für Studierende wie den Kläger, die in der Selbstverwaltung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2010
Quelle: ra-online, OVG Hamburg
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Dokument-Nr. 9512
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