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Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 06.08.2021
- 1 M 521/21 -
Piraten Open Air: Angeordnete regelmäßige Lärmmessungen bleiben weiterhin Pflicht
Beschwerde gegen Anordnung zur Lärmimmissionsmessung abgewiesen
Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat die Beschwerde der Veranstalterin des „Piraten Open Air Theaters“ in Grevesmühlen gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin, mit der der Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg verpflichtet worden ist, Lärmimmissionsmessungen durch die Veranstalterin durchführen zu lassen oder selbst vorzunehmen, zurückgewiesen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde:
OVG hält gesetzliche Darlegungserfordernisse für unzureichend
Das Oberverwaltungsgericht führt in seiner Entscheidung aus, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30680
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