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Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 11.11.2024
- 15 A 1404/23 -
Landschaftsversammlung Rheinland durfte Nachbesetzung von Ausschusssitzen der AfD-Fraktion ablehnen
Keine "Pflichtwahl" von AfD-Bewerbern
Die Landschaftsversammlung Rheinland durfte die Nachbesetzung freigewordener Ausschusssitze der AfD-Fraktion im Landschaftsausschuss und verschiedenen Fachausschüssen ablehnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Köln geändert.
Nachdem einige Vertreter der AfD aus dem Landschaftsausschuss sowie verschiedenen Fachausschüssen der Landschaftsversammlung Rheinland ausgeschieden waren, beantragte die AfD-Fraktion in verschiedenen Sitzungen, Nachfolger für diese Sitze in den Ausschüssen zu wählen. Die Landschaftsversammlung lehnte eine
Kein Benennungs- oder Besetzungsrecht
Die dagegen gerichtete Berufung der Landschaftsversammlung hatte nun beim Oberverwaltungsgericht Erfolg. Die Landschaftsverbandsordnung bzw. die Gemeindeordnung ordnen ausdrücklich eine „Wahl“ der vorgeschlagenen Kandidaten an. Wahlen zeichnen sich durch die Freiheit der Entscheidung aus. Die Fraktionen haben gerade kein Benennungs- oder Besetzungsrecht. Die Freiheit der
Nur Anspruch auf ordnungsgemäße Wahl
Das Recht der Fraktionen ist darauf beschränkt, dass sie Kandidaten für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34544
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