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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.03.2022
- 4 B 1520/21 und 4 B 1522/21 -
Keine Duldungspflicht für unerlaubte Spielhallen
Eine Betreiberin von Spielhallen, für die am 30.6.2021 keine Erlaubnis erteilt war, kann in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nicht verlangen, dass der Spielhallenbetrieb geduldet wird, bis über einen Erlaubnisantrag entschieden ist. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit zwei Eilbeschlüssen entschieden.
Die Beteiligten streiten in zwei Beschwerdeverfahren über die
Antragstellerin hätte Erlaubnis gerichtlich erstreiten müssen
Die Antragstellerin hat keinen
Materiellen Erlaubnisvoraussetzungen nicht offensichtlich erfüllt
Ferner kann sich im Einzelfall aus dem Verhältnismäßigkeitsgebot eine Pflicht ergeben, eine ohne
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31584
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