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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.04.2022
- 8 E 120/22 -
Protected Bike Lane in Düsseldorf: OVG droht Stadt Zwangsgeld an
Unzureichende Markierungen mit gelben Kreuzen
Die Stadt Düsseldorf ist ihrer vom Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29. September 2021 auferlegten Verpflichtung, die zur Einrichtung einer " Protected Bike Lane " an der Straße am Trippelsberg aufgebrachten Radwegmarkierungen vorerst zu entfernen bzw. unwirksam zu machen, nicht hinreichend nachgekommen. Das Oberverwaltungsgericht hat daher mit Beschluss vom 25. April 2022 der Stadt ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro für den Fall angedroht, dass sie ihre Verpflichtung nicht binnen drei Wochen erfüllt.
Die
Eignung der Markierungen
Das Oberverwaltungsgericht ist dem gefolgt und hat einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geändert. Zur Begründung seiner Entscheidung hat das OVG im Wesentlichen ausgeführt: Die
Doppellinie weiterhin prägend
Die von ihr zur Realisierung eines geschützten Radweges ursprünglich auf die
Stadt muss bisher ergriffene Maßnahmen nachbessern
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online, (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31696
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