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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.09.2005
- 2 B 11269/05.OVG -
Wahlwerbung der APPD muss nicht gesendet werden
OVG bestätigt Urteil des VG Mainz
Das ZDF muss einen von der Anarchistischen Pogo-Partei Deutschland (APPD) eingereichten Wahlwerbespot nicht ausstrahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem heute veröffentlichten Beschluss.
Damit ist das OVG dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz gefolgt (siehe: Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands - ZDF muss Wahlwerbespot nicht ausstrahlen). Das ZDF habe die Ausstrahlung des von der APPD für den 12. September 2005 ca. 21.40 Uhr eingereichten Wahlwerbespots zu Recht abgelehnt. Zwar sei das ZDF verpflichtet, der vom Bundeswahlausschuss zur vorgezogenen Bundestagswahl zugelassenen APPD im Rahmen des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Chancengleichheit angemessene Sendezeit einzuräumen. Es müsse sich jedoch inhaltlich um
Es bestünden bereits größte Bedenken, ob der eingereichte Spot als
Bei Würdigung des Spots dränge sich der Verdacht auf, dass die APPD ihn nicht als ernsthaften Beitrag im politischen Meinungsbildungsprozess verstanden wissen wolle, sondern die Form der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2005
Quelle: ra-online Redaktion, Pressemitteilung Nr. 46/2005 des OVG Rheinland-Pfalz vom 09.09.2005
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Dokument-Nr. 955
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