wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.08.2008
OVG: 3 L 53/06 -

Verbot der sogenannten Fortgeltungsklausel in Heimverträgen bestätigt

Zahlungspflicht eines Heimbewohners endet mit dessen Tod

Das Landesverwaltungsamt Halle hatte einer Reihe von Trägern von Alten- und Pflegeheimen in Sachsen-Anhalt die Verwendung der so genannten Fortgeltungsklausel in Heimverträgen mit Bewohnern, welche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen, untersagt. Diese Klausel sieht vor, dass ein Heimträger für einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen nach dem Sterbetag des Heimbewohners - gegen dessen Erben - einen Anspruch auf Fortzahlung von bestimmten Kosten für Wohnraum und Investitionen hat.

Die Heimträger haben gegen die Anordnung des Landesverwaltungsamtes Einwände erhoben und sich hinsichtlich der Zulässigkeit der Klausel auf eine Vorschrift des Heimgesetzes berufen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte mit Urteilen vom 22. Februar 2006 die Klagen der Heimträger gegen die Anordnungen des Landesverwaltungsamtes abgewiesen. Zur Begründung hatte es ausgeführt, dass für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, welche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten, eine Regelung im Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) einschlägig ist, wonach die Pflicht zu einer Entgeltzahlung mit dem Tod des Heimbewohners generell endet. Die von acht Heimträgern hiergegen eingelegten Berufungen hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Urteilen vom 2. Juli 2008 zurückgewiesen und die Auffassung des Verwaltungsgerichts bestätigt.

Sachsen-Anhalt

Zum Hintergrund:

Die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht ist im Rahmen der Föderalismusreform 2006 vom Bund auf die Länder übergegangen. Das bisherige Heimgesetz des Bundes gilt solange fort, bis es durch landesrechtliche Regelungen abgelöst wird. In nahezu allen Bundesländern werden derzeit Nachfolgegesetze für das Heimgesetz des Bundes vorbereitet bzw. sind, wie in Bayern und Baden-Württemberg, bereits in Kraft. Einige der neuen Landesgesetze befassen sich auch mit der Problematik der Fortgeltungsklausel, in Sachsen-Anhalt ist - soweit bekannt - noch kein Entwurf für ein Landesheimgesetz dem Landtag zugeleitet worden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 11/08 des OVG Sachsen-Anhalt vom 06.08.08

Aktuelle Urteile aus dem Heimrecht | Pflegeversicherungsrecht | Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Heimvertrag | Pflegeheim | Pflegeheimkosten | Tod

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6486 Dokument-Nr. 6486

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6486

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?