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Sozialgericht Aachen, Urteil vom 27.11.2009
- S 6 R 217/09 -
SG Aachen: Steuerberater in Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung nicht vertretungsberechtigt
Vertretung durch Steuerberater nur in Verfahren gegen Krankenkassen oder bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger zulässig
Steuerberater sind in so genannten Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund nicht vertretungsberechtigt. Das entschied das Sozialgericht Aachen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine
Keine unzulässige Verkürzung von Belangen oder Verstoß gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit zu beanstanden
Selbst unter Geltung des neuen Rechts aber, so die Aachener Richter in ihrer Urteilsbegründung, sei die Zurückweisung zu Recht erfolgt. Das Rechtsdienstleistungsgesetz lasse eine Vertretung durch
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2009
Quelle: ra-online, SG Aachen
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Dokument-Nr. 8860
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