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Sozialgericht Aachen, Urteil vom 27.11.2009
S 6 R 217/09 -

SG Aachen: Steuerberater in Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung nicht vertretungsberechtigt

Vertretung durch Steuerberater nur in Verfahren gegen Krankenkassen oder bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger zulässig

Steuerberater sind in so genannten Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund nicht vertretungsberechtigt. Das entschied das Sozialgericht Aachen.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Steuerberaterin aus der Städteregion Aachen geklagt, die einen GmbH-Gesellschafter in einem Verfahren zur Feststellung seines sozialversicherungsrechtlichen Status vertreten hatte und von der Deutschen Rentenversicherung Bund als nicht vertretungsberechtigt zurückgewiesen worden war. Die Klägerin hatte sich zur Begründung ihrer Klage auf das Rechtsdienstleistungsgesetz gestützt, welches zum 01. Juli 2008 das alte Rechtsberatungsgesetz abgelöst hat.

Keine unzulässige Verkürzung von Belangen oder Verstoß gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit zu beanstanden

Selbst unter Geltung des neuen Rechts aber, so die Aachener Richter in ihrer Urteilsbegründung, sei die Zurückweisung zu Recht erfolgt. Das Rechtsdienstleistungsgesetz lasse eine Vertretung durch Steuerberater nur in Verfahren gegen die Krankenkassen oder bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger zu. Hierin liege keine unzulässige Verkürzung von Belangen der Steuerberater. Insbesondere sei ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit (Art. 12 Grundgesetz) nicht verletzt. In jenen Verfahren nämlich stünden im Gegensatz zu Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund regelmäßig beitragsrechtliche Fragen im Vordergrund. Da sich das Beitragsrecht der Sozialversicherung aber an das Steuerrecht anlehne, verfügten Steuerberater in diesem Bereich über eine besondere Sachkunde. Diese rechtfertige es, sie in Verfahren gegen die Krankenkassen oder bei Betriebsprüfungen zuzulassen, in Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund dagegen von der Vertretung auszunehmen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2009
Quelle: ra-online, SG Aachen

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