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Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2015
- S 1 U 163/13 -
Witwe eines tödlich verunglückten Speerwurfkampfrichters hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Tödlicher Speerwurf ist kein Arbeitsunfall
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Witwe eines tödlich verunglückten Speerwurfkampfrichters keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 74-jährige Ehemann der Klägerin war lizensierter Kampfrichter für Wettkämpfe der Leichtathletik. Während eines Speerwurfwettkampfes wurde er im August 2012 tödlich durch einen Speerwurf verletzt. Er ging, noch während der Speer in der Luft war, auf die Stelle zu, an der er den Aufprall innerhalb des Zielsektors vermutete. Die
Ehrenamtliche Tätigkeit als Kampfrichter kann nicht als sogenannte "Wie-Beschäftigung" angesehen werden
Das Sozialgericht Düsseldorf wies die Klage ab. Das Unglück gehöre nicht zu den von der gesetzlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2015
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ra-online
- Gesetzliche Unfallversicherung muss Witwe bei nicht bewiesenem Arbeitsunfall des Ehemanns keine Rente zahlen
(Sozialgericht Gießen, Urteil vom 17.10.2013
[Aktenzeichen: S 3 U 82/09]) - Mord während der Rückfahrt vom Steuerberater ist kein Arbeitsunfall
(Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.11.2011
[Aktenzeichen: L 2 U 5633/10])
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Dokument-Nr. 21065
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