Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2007
- S 4 KR 214/04 -
Kein Herstellerrabatt für Krankenkassen bei Direktlieferung von Arzneimitteln an Ärzte und Krankenhäuser
In dem Rechtsstreit eines Leverkusener Arzneimittelherstellers gegen die AOK Schleswig-Holstein hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden, dass die Kürzung einer Rechnung für Arzneimittellieferungen rechtswidrig war. Die Beklagte muss somit rund 43.000 Euro nachzahlen.
Die Klägerin hatte das Arzneimittel nicht über Apotheken, sondern direkt an Ärzte und Krankenhäuser abgegeben. Ihre insgesamt 47 Rechnungen hatte die Beklagte gekürzt. Sie hatte unter anderem einen Herstellerrabatt abgezogen.
Die Klägerin hielt dies für rechtswidrig. Sie vertrat die Auffassung, ihr voller Zahlungsanspruch beruhe auf einem mit der Beklagten geschlossenen Kaufvertrag. Der Arzt habe als Vertreter der Krankenkasse gehandelt. Indem er das von ihr gelieferte Arzneimittel zur Verfügung gestellt habe, habe er ihr Angebot angenommen. Im Übrigen gelte der Herstellerrabatt, den Apotheken in Anspruch nehmen könnten, nicht für Direktlieferungen des Herstellers an den Arzt bzw. das Krankenhaus. Die Beklagte bestritt den Abschluss eines Kaufvertrages und argumentierte weiter, der Rabatt werde immer auf den Hersteller abgewälzt.
Die 4. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf gab der Klage statt. Zwar bestehe kein vertraglicher Anspruch, da es an einer Einigung über die Höhe des Kaufpreises fehle. Jedoch habe die Klägerin mit ihren Arzneimittellieferungen Leistungsansprüche der Versicherten gegen die Beklagte erfüllt. Die Beklagte sei daher zum Wertersatz verpflichtet, für den der von der Klägerin festgesetzte Preis maßgebend sei. Den Herstellerrabatt habe die Beklagte nicht abziehen dürfen, da es sich insoweit um einen Ausnahmetatbestand handele, der den Fall der Direktlieferung nicht erfasse. Hier könne dem Trend, den Wettbewerb unter den Arzneimittelherstellern zu stärken, nicht gefolgt werden.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Düsseldorf vom 23.10.2007
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 5035
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5035
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.