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Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.03.2020
- S 16 AS 373/20 ER -
Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Corona-Test und Mehrbedarf für Ernährung durch das Jobcenter
Antragsteller zählt weder zur Risikogruppe noch sind die Voraussetzung für die Gewährung eines Mehrbedarfs erfüllt
Das Jobcenter muss weder die Kosten für einen Corona-Test zahlen noch einen Mehrbedarf für erhöhter Ernährungskosten wegen der Corona-Krise gewähren. Das hat das Sozialgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 45-jährige Antragsteller bezieht Grundsicherungsleistungen (Hartz IV) und hat in einem gerichtlichen Eilverfahren verlangt, das
SG verneint Anspruch auf Kostenübernahme für Corona-Test
Das Gericht hat diesen Antrag abgelehnt. Das
Regelbedarf deckt Kosten der gesamten Ernährung ab
Das Gericht hat auch das weitere Begehren des Antragstellers abgelehnt, das auf die Verpflichtung des Jobcenters zur vorläufigen Gewährung eines Mehrbedarfs in Höhe von 100,00 EUR für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2020
Quelle: Sozialgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28635
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