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Sozialgericht Heilbronn, Beschluss vom 23.05.2012
- S 11 SO 1578/11 ER -
Stellungnahme zu Vermögensverhältnissen verweigert: Sozialhilfeträger muss Beerdigungskosten für Angehörigen nicht übernehmen
Sozialhilfeträger muss Gelegenheit zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen gegeben werden
Ein zur Bestattung verpflichteter Angehöriger kann vom Sozialhilfeträger keine vorläufige Übernahme der Beerdigungskosten verlangen, ohne diesem zuvor Gelegenheit zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen gegeben zu haben. Dies gilt selbst dann, wenn die zu bestattende Leiche schon im Kühlhaus des Bestattungsunternehmers liegt und hierfür täglich Kosten anfallen. Dies entschied das Sozialgericht Heilbronn.
Im zugrunde liegenden Fall verstarb die Mutter der vom Hartz IV-Bezug lebenden Antragstellerin A. am 10. Mai 2012. Beauftragt von A. holte der Bestattungsunternehmer die Leiche noch am gleichen Tag ab (seitdem bewahrt er sie in seinem Kühlhaus auf; hierfür fallen - den Angaben von A. zufolge - Kosten in Höhe von täglich 19 Euro an). Fünf Tage später beantragte A. schriftlich beim zuständigen
Hilfeempfänger kann durch Beantwortung der Fragen etwaig zustehenden Anspruch ohne gerichtliche Hilfe durchzusetzen
Das Sozialgericht Heilbronn lehnte den Eilantrag jedoch ab. Derzeit fehle es an einem Rechtsschutzbedürfnis. Denn A. sei es möglich, einen etwaig ihr zustehenden Anspruch ohne gerichtliche Hilfe durchzusetzen, indem sie unverzüglich die ihr vom
Hinweis zur Rechtslage:
§ 86 b Abs. 2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz [SGG]:
Einstweilige Anordnungen sind auch zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, wenn eine solche Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint.
§ 74 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch [SGB 12]:
Die erforderlichen Kosten einer
Auszüge aus dem baden-württembergisches Bestattungsgesetz:
§ 30: (1) Jede Leiche muss bestattet werden.
[…]
§ 31: (1) Für die
[…]
(2) Wird nicht oder nicht rechtzeitig für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2012
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online
- Hartz IV: Sozialhilfeträger darf Bestattungskosten nicht nach pauschal ermittelten Vergütungssätzen erstatten
(Bundessozialgericht, Urteil vom 25.08.2011
[Aktenzeichen: B 8 SO 20/10 R]) - Sozialhilfeträger muss mittelloser Erbin Beerdigungskosten für Ehemann trotz unterhaltspflichtiger Kinder erstatten
(Sozialgericht Speyer, Urteil vom 24.06.2008
[Aktenzeichen: S 3 SO 15/07]) - Mutter minderjähriger Kinder vom Ehemann ermordet: Kinder müssen Jahre später nicht für Bestattungskosten des Vaters aufkommen
(Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 25.06.2010
[Aktenzeichen: 6 K 422/2010.KS])
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Dokument-Nr. 13560
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