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Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 14.12.2011
- S 6 U 1145/09 -
Arthrose im Kniegelenk ist bei Estrichleger als Berufskrankheit anzuerkennen
Mehr als 30.000 Stunden kniebelastende Arbeit als Ursache für Gonarthrose wahrscheinlich
Eine Arthrose im Bereich der Kniegelenke ist bei einem Estrichleger als Berufskrankheit anzuerkennen. Dies entschied das Sozialgericht Heilbronn.
Der 1957 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls arbeitete bis 2007 fast dreißig Jahre lang als Estrichleger. Seitdem ist er arbeitsunfähig. Die Anerkennung seiner Arthrose im Bereich der Kniegelenke (Gonarthrose) als
Klage gegen Berufsgenossenschaft erfolgreich
Seine hiergegen gerichtete Klage vor dem Sozialgericht Heilbronn war erfolgreich. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2012
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online
- LSG Rheinland-Pfalz: Infektion der Bandscheibe eines Bestatters ist keine Berufskrankheit
(Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.10.2011
[Aktenzeichen: L 4 U 134/11]) - Wirbelsäulenerkrankung eines Mechanikers nicht als Berufskrankheit anerkannt
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.08.2009
[Aktenzeichen: L 3 U 202/04]) - Offensichtlich berufsbedingte Hauterkrankung ist als Berufskrankheit anzuerkennen
(Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.04.2009
[Aktenzeichen: S 4 U 4810/07])
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Dokument-Nr. 13079
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