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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2016
- S 17 AL 4314/15 -
Keine Berufsausbildungsbeihilfe für Ausbildung zur Altenpflegehelferin
Ausbildung zur Altenpflegehelferin stellt keine förderfähige Berufsausbildung gemäß § 57 SGB III dar
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Ausbildung zur Altenpflegehelferin nicht mit Berufsausbildungsbeihilfe förderfähig ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens begehrte Berufsausbildungsbeihilfe für ihre einjährige
SG verneint Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe
Die Klage blieb vor dem Sozialgericht Karlsruhe erfolglos. Der geltend gemachte Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) bestehe nicht, da die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2016
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 23271
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